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Bis 300 Franken für die Ausbildung

Per 1. Januar 2023 trat der neue Berufsbildungsfonds Wohnen in Kraft. Er fördert die Ausbildung von Berufsleuten und ist deshalb ein wichtiges Instrument gegen den Fachkräftemangel. Der Fonds gilt für die Mitglieder aller drei Verbände von einrichtenschweiz wie auch für alle in der Schweiz tätigen Nicht-Mitglieder der Branche.

Viel Zeit, Geduld und Arbeit in Vernehmlassungen waren gefragt, bis das neue Reglement für den Berufsbildungsfonds Wohnen ausgearbeitet und so vorbereitet war, dass er vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt werden konnte. Dies tat er am 8. November 2022. Der Fonds ist organisatorisch bei der Oda Wohnen verortet und gilt für die gesamte Schweiz. Mit ihm wird die Ausbildung von Berufsleuten gefördert, was in Zeiten des Fachkräftemangels besonders wichtig ist.

Alle werden in die Verantwortung gezogen

Die Allgemeinverbindlicherklärung des Berufsbildungsfonds Wohnen bedeutet, dass alle Mitglieder von einrichtenschweiz wie auch alle Betriebe, die in einer seiner Branchen tätig, aber nicht Mitglied sind, einen Beitrag an den Fonds leisten müssen. Dazu zählen alle Betriebe und Betriebsteile, die handwerkliche oder gestalterische Produkte und Dienstleistungen im Wohn- und Inneneinrichtungsbereich erbringen. Welche Rechtsform der Betrieb oder Betriebsteil hat, spielt keine Rolle. «Mit der Allgemeinverbindlicherklärung werden auch jene Betriebe zu angemessenen Solidaritätsbeiträgen für die Berufsbildung verpflichtet, die sich bisher nicht an den allgemeinen Berufsbildungskosten beteiligt und von den Leistungen der Verbandsmitglieder profitiert haben», sagt Walter Pretelli, Geschäftsführer von einrichtenschweiz.

Maximal 300 Franken im Jahr

Die Beitragshöhe bemisst sich nach der Grösse des Unternehmens. Der Grundbetrag pro Betrieb oder Betriebsteil beläuft sich auf 150 Franken im Jahr. Hinzu kommen 50 Rappen pro Stellenprozent und Jahr. Die Beitragsobergrenze pro Betrieb oder Betriebsteil beträgt 300 Franken im Jahr. Einpersonenbetriebe bezahlen nur den Grundbetrag, solche mit einer Beschäftigung von weniger als 50 Prozent nur 100 Franken im Jahr. Bei Verbandsmitgliedern werden die Beiträge mit dem Mitgliederbeitrag eingezogen. Alle anderen Betriebe sind zu einer Selbstdeklaration bei einrichtenschweiz verpflichtet.

«Mit der Allgemeinverbindlicherklärung werden auch jene Betriebe zu angemessenen Solidaritätsbeiträgen für die Berufsbildung verpflichtet, die sich bisher nicht an den allgemeinen Berufsbildungskosten beteiligt und von den Leistungen der Verbandsmitglieder profitiert haben.»

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