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Lehrgang Wohntextilgestalter/in

Der Fachlehrgang für Wohntextilgestalterin bietet strebsamen und ambitionierten Berufsleuten eine höhere Fachausbildung, welche die Absolventen befähigt in leitender Stellung als selbständige Spezialistin für Wohntextilien tätig zu sein.

Die Ausbildung

Wohntextilgestalterinnen und -gestalter mit eidg. Fachausweis führen ein eigenes Geschäft oder sind in einem Innendekorationsbetrieb in leitender Stellung tätig. Sie nähen und montieren Vorhänge, fertigen Wohntextilien und dekorieren stilsicher Räume.

Zur Prüfung wird zugelassen, wer

a) das Fähigkeitszeugnis in einem der folgenden Berufe oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt: Innendekorateur/in, Innendekorations-Näher/in;
b) nach der Lehre mindestens 2 Praxisjahre in einem der vorgenannten Berufe nachweist;
c) sich über den Besuch des Lehrmeisterkurses ausweist. Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Artikel 9 Absatz 1. 2 Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen entscheidet das BBT. 3 Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird dem Bewerber / der Bewerberin mindestens drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid umfasst eine Begründung und eine Rechtsmittelbelehnmg, welche die Beschwerdebehörde und die Beschwerdefrist nennt.