einrichtenschweiz verfolgt aufmerksam die neuesten Entwicklungen im Bereich Recht und Gesetze. Wir teilen aktiv aktuelle Informationen zu rechtlichen Trends und Neuigkeiten mit unseren Mitgliedern.
Branchenlösung 60 EKAS
Die Geschäftsstelle für Fragen rund um die Branchenlösung 60 (Arbeitssicherheit) wird von einrichtenschweiz geführt und steht allen Branchenbetrieben zu Vorzugskonditionen zur Verfügung.
Suchen Sie nach einer pragmatischen, einfach einzusetzenden und hundertfach bewährten Branchenlösung zur Erhaltung und Umsetzung der vorgeschriebenen Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes? einrichtenschweiz insbesondere den Mitgliedern der Schweizer Möbelindustrie, die Branchenlösung SIKO2000 zur Verfügung. Interessiert?
GAV für das Innendekorationsgewerbe und den Möbelfachhandel
Die Geschäftsstelle einrichtenschweiz steht für Fragen rund um den in der Einrichtungsbranche geltenden Gesamtarbeitsvertrag der Teilverbände interieursuisse Schweizerischer Möbelfachverband.
(Paritätische Kommission des GAV der Möbelindsutrie) Pro Kalenderjahr können bis maximal CHF 16’000.– Ihrer Aufwendungen für Weiterbildungen bei uns angerechnet werden. (Der Antrag auf Gewährung eines Beitrages muss spätestens 30 Tage nach Beendigung der Weiterbildung eingereicht werden.) Für Aufwendungen unter CHF 200.– wird kein Beitrag gewährt.