Die Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes erfordert jährliche Sicherheitskontrollen und Schulungen. Lesen Sie welche Massnahmen erforderlich sind und welche Hilfsmittel sie in unserer Branchenlösung BL60 dazu finden.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sicherheit am Arbeitsplatz und der Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Deshalb und um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sind spezifische Massnahmen und regelmässige Schulungen essentiell. Dieser Artikel bietet eine Übersicht der notwendigen Schritte und Kontrollen, die über das Jahr verteilt zu planen und durchzuführen sind.
Gesetzliche Grundlagen
Zu den relevanten gesetzlichen Vorgaben gehören das Arbeitsgesetz (ArG) und die Verordnungen zum Arbeitsgesetz (ArGV), sowie das Gesetz über die Unfallversicherung (UVG). Zusätzlich sind die Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) sowie diverse andere Vorschriften und Normen zu beachten, die konkrete Anweisungen zur Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes vorgeben.
Jährliche Sicherheitskontrollen
Ein wesentlicher Bestandteil der jährlichen Sicherheitsmassnahmen sind die Kontrollen der Arbeitsmittel und Sicherheitseinrichtungen. Folgende Geräte und Systeme sollten regelmässig überprüft werden:
- Leitern
- Regale
- Feuerlöscher
- Wandlöschposten
- Fluchtwege
- Erste-Hilfe-Material
- Elektrische Werkzeuge und Geräte (zB auch Kabelrollen)
- Absturzsicherungen
- Gerüste und Rollgerüste
- Tore
- Sicherheitsgurten
Die Prüfung muss nachweislich erfolgen. Das heisst, man muss in einem Dokument das Prüfdatum, der Namen und Anschrift des Prüfers bzw. Bezeichnung der Prüfstelle, die Unterschrift des Prüfers, das Ergebnis der Prüfung und die Angaben über die Prüfinhalte festhalten.
In unserer Branchenlösung BL60 finden sich zu diesem Thema verschiedene Dokumente u.a. «Kontroll- und Prüfpflichten» und eine Vorlage zur Erfassung der Prüfungen: «Wartungs- und Instandhaltungsplan».
Schulungen und Trainings
Um die Sicherheitskultur im Unternehmen zu stärken und das Wissen der Mitarbeitenden auf dem neuesten Stand zu halten, sind regelmässige Schulungen von entscheidender Bedeutung:
- Sicherheitsbeauftragter: jedes Unternehmen muss eine verantwortliche Person für Arbeitssicherheit einen sogenannten SiBe benennen. Dieser muss eine SiBe-Schulung absolvieren, damit er das notwendige Know-how erwerben kann. Der SiBe ist dann wiederum verpflichtet, sein Wissen auf dem Stand der Technik zu halten. Dazu bietet unser Verband jährlich eine EFRA-Tagung an. Die Daten für dieses Jahr sind: Schulung Sicherheitsbeauftragter (SiBe): 06.11.2025 ganzer Tag, ERFA-Tagung Arbeitssicherheit: 07.11.2025 Vormittag.
- Ersthelfer-Schulungen: Jedes Unternehmen muss bis zu einer Grösse von 50 Mitarbeitenden mindestens einen ausgebildeten Ersthelfer vorweisen können, ab 50 Mitarbeitenden sind mehr Ersthelfer erforderlich. Den Nothelferkurs absolviert zu haben, ist dabei nicht ausreichend. Es ist eine Ausbildung auf Stufe 1 IVR notwendig. Die genehmigten Ersthelfer-Ausbildungen fordern regelmässige Auffrischungskurse.
- Brandschutzschulungen: Vermittlung von Kenntnissen zur Prävention von Bränden und korrektes Verhalten im Brandfall. Es gibt Praxiskurse von 90 Minuten Dauer, die gut in den Arbeitsalltag integriert werden können.
- Schulungen für Absturzsicherungen: Spezielle Trainings für Mitarbeitende, die in der Höhe arbeiten, um die korrekte Anwendung von Sicherheitssystemen zu gewährleisten.
- Mitarbeiter-Schulungen: Sicherheitssysteme erfordern, dass Mitarbeitende regelmässig bezüglich Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutz nachweislich geschult werden. In unserer Branchenlösung finden sich einige Schulungsunterlagen zu diesem Zweck. Es empfiehlt sich, diese regelmässig zum Beispiel in einer Teamsitzung durchzuführen. Wichtig ist daran zu denken, dass das Formular «Vorlage Ausbildungsnachweis» ausgefüllt wird, damit nachgewiesen werden kann, dass die Mitarbeitenden tatsächlich geschult wurden.
Planung und Durchführung
Für eine effektive Umsetzung dieser Massnahmen ist eine sorgfältige Planung erforderlich. Es empfiehlt sich, einen Jahresplan zu erstellen, der alle vorgeschriebenen Kontrollen und Schulungen beinhaltet. Dieser Plan sollte flexibel genug sein, um auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren zu können, gleichzeitig aber strukturiert genug, um keine gesetzlichen Fristen zu verpassen. Hierzu findet sich in unserer Branchelösung das Formular «Massnahmenplan», das dazu verwendet werden kann.
Fazit
Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die regelmässige Durchführung von Kontrollen und Schulungen wird nicht nur die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht, sondern auch das Wohlbefinden der Mitarbeitenden gefördert. Ein proaktiver Ansatz in der Planung und Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen trägt wesentlich zur Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten bei und stärkt die Position des Unternehmens im Wettbewerbsumfeld.