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Chemikalienliste – Ein Muss für jeden Betrieb!

Unabhängig von der Menge der verwendeten Materialien, der Grösse Ihres Unternehmens oder Ihres spezifischen Tätigkeitsbereichs: Wenn Sie mit Gefahrstoffen arbeiten, ist die Führung eines Chemikalienliste (Gefahrstoffkataster) unerlässlich. Dies gilt für alle Unternehmen, ausser für Ein-Personen-Betriebe ohne angestellte Mitarbeitende.

Was sind Gefahrstoffe? Gefahrstoffe sind Stoffe und Zubereitungen, die potenziell die Gesundheit gefährden können. Erkennbar sind sie an den entsprechenden Piktogrammen auf dem Produkt. Die Identifizierung und korrekte Handhabung dieser Stoffe sind entscheidend, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Digitalisieren Sie Ihre Chemikalienliste mit easygov. Die Plattform des Bundes, easygov, bietet eine benutzerfreundliche Online-Lösung zur Verwaltung Ihres Gefahrstoffkatasters. Erfahren Sie mehr über die einfache Handhabung und wie Sie Ihre Chemikalienliste effizient führen können, um Compliance sicherzustellen und Ihre Mitarbeitenden zu schützen.

Gefahrstoffe finden sich in jedem Haushalt und in jedem Betrieb. Während Haushalte keine besonderen Vorkehrungen treffen müssen, sind Unternehmen verpflichtet, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Dies erfolgt, damit Mitarbeitende vor Unfällen und Gesundheitsschäden geschützt werden. Der Bund hält für die Umsetzung einige Hilfsmittel bereit unter anderem die sehr ausführliche «Arbeitsanleitung zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht für den betrieblichen Gesundheitsschutz beim Umgang mit Chemikalien». (https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formulare/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Broschuren/arbeitsanleitung_chem.html

Folgende Massnahmen bezüglich der Umsetzung der Vorschriften in Zusammenhang mit Gefahrstoffen sind zu treffen:

  • Festlegungen von Zuständigkeiten: zum Beispiel Benennung des Gefahrstoffverantwortlichen. Dieser muss auf Anfrage benannt werden können. Die Personalunion mit dem Sicherheitsbeauftragten (SiBe) macht insbesondere bei kleineren Unternehmen Sinn. Die Notfallorganisation muss ebenfalls festgelegt werden.
  • Führen einer Dokumentation: Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffkataster, Betriebsanweisungen, etc. sind aktuell zu führen und gegebenenfalls zu archivieren.
  • Einhalten von Sonderbestimmungen: zum Beispiel Fachbewilligungen beim Umgang mit bestimmten Holzschutzmittel, im Umgang mit Kältemittel (Klimaanlagen). Mutter- und Jugendschutzbestimmungen sind zudem ebenfalls strikt einzuhalten.

Ein aufwändiger Teil der Dokumentation ist die Chemikalienliste. Diese ist auch als Gefahrstoffkataster benannt. Der Bund hat dafür ein Tool entwickelt, das die Handhabbarkeit für Unternehmen erleichtert. Es gibt relativ neu eine Plattfom «easygov» des Bundes. Dort können verschiedene Dienste beansprucht werden wie: Handelsregistereintrag, Sozialversicherungsbelange, Lohndeklarationen Suva, etc. https://www.easygov.swiss/easygov/#/ Das Registrier-Prozedere dauert einen Moment, weil man das Login erst durch das Erteilen einer Original-Unterschrift erhält.
Unter dem Menüpunkt Arbeitsbedingungen findet sich der Einstiegslink zur «Umsetzung der Sorgfaltspflicht beim Umgang mit Chemikalien am Arbeitsplatz». Der Vorteil der Plattform liegt darin, dass man die Chemikalien, die man aufnehmen will, aufrufen kann und dann gleich alle notwendigen Informationen erscheinen. Das System ist benutzerfreundlich, zusätzliche Angaben wie zum Beispiel «durchschnittliche Lagermenge» können händisch ergänzt werden. Ein grosser Vorteil ist, dass man gleich die Betriebsanweisung mit ausdrucken kann. So dass man diese zusammen mit den Datenblätter an den Arbeitsplätzen, wo die Gefahrstoffe verwendet werden, verfügbar halten kann.
Unseres Erachtens lohnt sich der Initial-Aufwand, der die Eingabe in das System erfordert. Gerade für Betriebe, die bisher kein Gefahrstoffkataster geführt hat, macht es Sinn dies nun online zu erledigen. Wer sich bezüglich Gefahrstoffe im Betrieb zusätzlich informieren möchte, melde sich gerne für die ERFA vom 15.11.2024 in Selzach an. Zudem stehen wir für Fragen unter legal@einrichtenschweiz.ch bereit.