Im Fachlehrgang «Wohnberater/-in» an der Schweizerischen Fachschule für Wohnen & Gestalten in Selzach werden gestalterische und kreative Kompetenzen vermittelt, damit sich angehende Wohnberater*innen mit überraschenden Ideen von der Konkurrenz abheben können. Hauptdozent Adrian Bräm erzählt, was genau die Inhalte des Fachlehrgangs sind.
Adrian Bräm, welche Voraussetzungen sollten Ihre Student*innen mitbringen?
Der Fachlehrgang ist für kreative, empathische Menschen gedacht, die begeistert sind von schönem Wohnen und andere auf dem Weg dorthin begleiten möchten.
Das klingt ganz danach, als wären auch Quereinsteiger*innen willkommen.
Auf jeden Fall! Nicht selten melden sich Interessierte, die aus ganz anderen Berufsfeldern stammen. Viel wichtiger als die fachlichen Vorkenntnisse sind ein ausgeprägtes Interesse an Interiordesign und die Fähigkeit, andere zu inspirieren und zu begeistern. Ein Grundmass an Empathie und eine gewisse Wortgewandtheit sind von Vorteil.
Dann sollte man ein Auge für ästhetische Inneneinrichtung bereits mitbringen oder ist dies auch lernbar?
Es ist ähnlich wie beim Autofahren: Wenn ich zu einem Fahrlehrer gehe, erwartet dieser ja auch nicht, dass ich bereits vor der ersten Lektion seitwärts einparkieren kann. Wenn Wille und Bereitschaft vorhanden sind, ist fast alles lernbar.
Welche konkreten Fähigkeiten vermitteln Sie Ihren Student*innen?
Damit die Kundin oder der Kunde sich das Endergebnis bildhaft vorstellen kann, ist es ein klarer Vorteil, wenn Einrichtungsberaterinnen und -berater bereits beim ersten Gespräch eine aussagekräftige Freihandskizze erstellen können. So lernen die Studierenden zum Beispiel mehr über Proportionen, Kolorationen sowie perspektivisches Zeichnen. All die theoretisch vermittelten Kenntnisse werden auch an Praxisübungen trainiert. Selbstverständlich thematisieren wir auch aktuelle Einrichtungstrends und Farben. Da richten wir uns im Unterricht laufend nach den neusten Stilrichtungen. Elementar ist zudem auch das Massrechnen. Schliesslich muss die vorgeschlagene Einrichtung im effektiven Raum passend platziert werden können. Ein weiterer wichtiger Punkt im Unterricht ist die Bedürfnisanalyse.
Was ist damit gemeint?
Es geht dabei darum, die Bedürfnisse und Kaufkriterien zu eruieren. Du willst wissen, welche konkreten Vorstellungen und Anforderungen deine Kundin oder dein Kunde an dein Unternehmen, Produkt oder deine Dienstleistung hat. Ausserdem findest du dank einer fundierten Bedürfnisanalyse heraus, in welchem Umfang sich die Kundschaft bereits informiert hat und wie klar die Vorstellungen deines Gegenübers sind.
Das klingt nach gängigem Verkaufstraining. Wo liegt für Sie der Unterschied zwischen Verkäufer*in und Berater*in? Oder gibt es gar keinen?
Eine klare Grenze ziehe ich zwischen diesen beiden Begriffen nicht. Berater klingt in vielen Ohren weniger offensichtlich nach Verkauf. Am Ende des Tages will und soll aber auch die Beraterin oder der Berater bestimmte Produkte oder Dienstleistungen an die Frau und den Mann bringen.
Die Stundentafel offenbart aber, dass Raumgestaltung, Lichtplanung und Zeichnen die Schwerpunkte des Unterrichts sind. Ist der Lehrgang folglich mehr etwas für Planer*innen als für Berater*innen?
Wohnen ist heute viel mehr als Liegen, Sitzen, Arbeiten und Aufbewahren. So unterschiedlich die Lebensentwürfe der Kundinnen und Kunden sein können, so mannigfaltig sind die Einrichtungsmöglichkeiten. Dabei ist es unerlässlich, dass ich als professioneller Berater in der Lage bin, auf diese Vielfalt an Wünschen und Bedürfnissen mit einer passenden Visualisierung und mit Vorschlägen einzugehen. Mit unseren Unterrichtsschwerpunkten geben wir unseren Studierenden dafür das perfekte Werkzeug mit auf den Weg. Am Ende verschmelzen im Idealfall alle Fähigkeiten zu passenden Lösungen.
Das beinhaltet der Fachlehrgang Wohnberater/-in:
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene Berufslehre / Schulabschluss
4 Module à 2 Wochen an der Schweizerischen Fachschule für Wohnen & Gestalten in Selzach
praxisorientierter Unterricht in Modulen
Start nächster Bildungsgang: März 2023
Anmeldeschluss: 31.12.2022